Im 1. Schritt wird Ihre Geschäftsidee auf die Chance zur Realisierung geprüft. Innerhalb von max. 8 Wochen erfolgt die Entscheidung, ob Ihre Aufnahme in das UGP erfolgt.
Die Entscheidung wird anhand Ihres Businessplans getroffen. Hierbei spielen vor allem die Themenbereiche Gewerberecht, Finanzierung und Standort eine wesentliche Rolle.
Ist eine Gründung in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich, kann eine Aufnahme in das UGP erfolgen – sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie bereiten sich gezielt auf Ihr Unternehmertum vor. Wir unterstützen Sie dabei durch Einzelberatung und Workshops.
Die Vorbereitungsdauer endet mit der Gründung Ihres Unternehmens.
Der 3. Schritt des UGP beginnt mit der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit. In dieser Phase können Sie weiterhin Workshops besuchen und persönliche Beratungen in Anspruch nehmen.
Die Gründung ist erfolgt durch:
Für den Erhalt der Gründungsbeihilfe ist ein Businessplan vorzulegen.
Zur Gründungsbeihilfe können Sie während Ihrer Selbstständigkeit unbegrenzt mit der geplanten Tätigkeit dazuverdienen.
Für die Dauer von ca. 2 Jahren ab der Gründung stehen Ihnen unsere Berater*innen bei Fragen weiterhin zur Seite.
Folgende formale Voraussetzungen sind für Ihre Teilnahme am UGP Kärnten zu erfüllen:
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