Weitere Bundesländer

In den folgenden Bundesländern wird das Unternehmensgründungsprogramm nicht von ÖSB Consulting durchgeführt:

Ältere Frau am Arbeitsplatz

Sprechtag

Am Sprechtag klären wir mit Ihnen im Rahmen einer Kurzberatung das Gründungsvorhaben ab.

Persönliche Beratung

  • Erläuterung des Ablaufs und der Leistungen des UGP
  • Ausführliche Beratung und Analyse zur Klärung und Entscheidung der Realisierbarkeit der Geschäftsidee
  • Erstes Unternehmenskonzept und Zeitplan

Dauer: ca. 8–10 Wochen
ALG/NH-Bezug ist aufrecht, mindestens € 26,39 täglich

Einzelberatung

  • Durch persönliche Beratungstermine – ergänzt durch telefonischen Kontakt und durch E Mail
  • Anhang der Beratungsinstrumente „Vertiefende Ausarbeitung des Unternehmenskonzeptes“ einschließlich eines Finanzierungs- und Umsetzungsplans
    Spezialberatung wie Finanzierungs- und Förderberatung, um benachteiligten Personen Zugang zum Kapitalmarkt zu möglichen

Workshops zu Fachthemen

  • Wissenstransfer in der Gruppe
  • Mit Fachexpert*innen zum Thema Steuern, Rechnungswesen, Marketing, Online-Marketing, Controlling, Verkauf, Work-Life-Balance usw.

Netzwerkveranstaltungen

Erfahrungsaustausch, Informationsgewinnung und Zugang zu neuen Geschäftskontakten.

Dauer: maximal 3 Monate
ALG/NH/DLU-Bezug ist aufrecht, mindestens € 26,39 täglich.

Der dritte Schritt beginnt mit der Gründung des Unternehmens.

  • Einzelberatung
  • Workshops zu Fachthemen
  • Netzwerkveranstaltungen

Dauer: 2 Monate

ALG/NH-Bezug wird als Gründungsbeihilfe 2 Monate ausgezahlt, das sind mindestens € 26,39 täglich plus € 4,90 täglich als Zuschlag in der Höhe des gültigen Sozialversicherungsbeitrages der Mindestbeitragsgrundlage zur gewerblichen Sozialversicherung.

Aktive Kontaktaufnahme durch das UGP-Team innerhalb der folgenden 4 Monate.

Telefoncoaching bei konkreten Fragestellungen wie SVA-Zahlung, Soll/IST-Vergleich, Abgaben, Marketing

Einzelberatung in Einzelfällen persönlicher Beratungstermin

Dauer: bis zu 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit

Formale Voraussetzungen

Folgende formale Voraussetzungen sind für Ihre Teilnahme am UGP in Tirol zu erfüllen:

  • Eine Programmteilnahme ist bei laufender Pfändung bzw. bei einem laufenden Exekutionsverfahren und bei Vorliegen eines Schuldenregulierungsverfahrens (Außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren) nicht möglich.
  • Eine Unternehmensneugründung liegt dann vor, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Aufnahme in das Unternehmensgründungsprogramm des AMS keine Versicherungspflicht nach GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) oder BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) bestanden hat.
  • Die Gewährung der Gründungsbeihilfe ist nur möglich, wenn eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorliegt und kein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung gestellt wird. Über Anträge auf Ausnahme von der Pflichtversicherung, die in der Vergangenheit gestellt wurden, habe ich meine*n Berater*in informiert.
  • Es handelt sich um keine Betriebsübernahme innerhalb der Familie (bis 2. Verwandtschaftsgrad).
  • Es handelt sich um keine freiberufliche Tätigkeit (z.B. Rechtsanwält*innen, Ziviltechniker*innen, (Tier-)Ärzt*innen, etc.)
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